FAQ - oft gestellte Fragen
Was bietet die Sterbeversicherung beim Wiener Verein?
- Sofortschutz bei Unfalltod
- Die Versicherungssumme (€ 2.500 – €25.000) kann frei gewählt werden
- Der Wiener Verein kümmert sich um die Organisation und Abwicklung der Bestattung
- Sicherheit. Die ausgewählte Leistung ist zweckbestimmt und wird nur für die Bestattung in Anspruch genommen
- Zusätzlich können Sie die Übernahme der Grabpflege veranlassen und die weltweite Überführung zum Wohnort auswählen
Gibt es Gesundheitsfragen?
Ab wann besteht der Versicherungsschutz?
Ab dem Zeitpunkt, indem Sie Ihre Polizze besitzen und die ausgewählte Versicherungsprämie bei uns eingegangen ist, tritt Ihre Bestattungsvorsorge in Kraft.
In den ersten drei Jahren der Sterbeversicherung wird (außer bei Unfalltod) die eingezahlte Prämie (inkl. VSt) und die bis dahin erworbene Gewinnbeteiligung ausgezahlt.
Ab dem 4. Jahr Ihrer Sterbeversicherung steht die ausgewählte Versicherungssumme inklusive der erworbenen Gewinnbeteiligung für die Verrechnung der Leistungen zur Verfügung.
An wen geht im Todesfall die Versicherungsleistung?
Welche Wünsche können bei der Durchführung der Bestattung miteinfließen?
Die Sterbeversicherung vom Wiener Verein wird nach Ihren Wünschen in der Höhe, der Zahlungsart und der ausgewählten Details und Zusätzen verwirklicht. Sonderwünsche können dabei angeführt und im Todesfall an das Bestattungsunternehmen kommuniziert werden. Darunter fallen zum Beispiel auch alternative Bestattungsarten oder Grabdaten.
Ist eine Aufstockung/Zuzahlung zur bestehenden Sterbeversicherung möglich?
Ist eine Teilentnahme möglich?
Kann ich den Vertrag steuerlich absetzen?
Kann eine Sterbeversicherung besichert werden?
Ja dies ist möglich. Jedoch sollten Sie bitte beachten, dass eine Verpfändung oder Abtretung uns gegenüber nur und erst dann gültig ist, wenn sie uns angezeigt wird. Eine Vinkulierung benötigt neben der Anzeige zu ihrer Wirksamkeit unsere Bewilligung. Die (gerichtliche) Pfändung ist ebenfalls durchführbar.
Warum zahle ich mehr Prämien, als ich Versicherungssumme bekomme?
Was ist im Todesfall zu tun?
Sollte es zu einem Todesfall kommen, melden Sie sich am besten telefonisch unter +43 50 350 688 18 oder bei dem Bestatter Ihres Vertrauens. Mehr Informationen!
Wer kümmert sich im Todesfall um die Abwicklung?
Im Todesfall kümmert sich der Wiener Verein in Zusammenarbeit mit dem von Ihnen gewählten Bestattungsunternehmen um die Abwicklung. Gerne helfen wir Ihnen bei der Auswahl des richtigen Bestatters.
Ist ein bestimmtes Bestattungsinstitut verpflichtend?
Natürlich nicht. Sie haben die Möglichkeit österreichweit jeden Bestatter zu wählen, gerne helfe wie Ihnen bei dieser Entscheidung. Der Wiener Verein verrechnet problemlos mit dem jeweiligen Bestattungsinstitut. Aber auch im Ausland sorgt der Wiener Verein für die erforderlichen Schritte, solange die Überführungsbedingungen gegeben sind. Sollten Sie diesbezüglich noch Fragen haben, melden Sie sich bei unsere Service-Line +43 50 350 688 18.
Was passiert, wenn der Todesfall außerhalb der Geschäftszeiten eintritt?
In der Regel kümmert sich der Bestatter um die wichtigsten Angelegenheiten im Todesfall. Sie sollten bei Ihrem Gespräch mit dem Bestatter die Versicherungsunterlagen mitnehmen. Das Bestattungsinstitut kontaktiert in diesem Fall den Wiener Verein.
Wer ist für die Organisation der Bestattung zuständig?
Welche Kosten übernimmt der Wiener Verein?
Der Wiener Verein kommt für jegliche Leistungen des Bestatters im Rahmen der Versicherungssumme (inkl. Gewinnanteile) auf. Unter Voraussetzung der Überführungsbedingungen wird auch die Überführung an den letzten Wohnort übernommen. Bei einer Feuerbestattung wird der Leichnam in das dem Sterbeort nächst gelegenem Krematorium überführt.
Ist der Grabstein inbegriffen?
Was passiert, wenn die Kosten der Bestattung höher/niedriger ausfallen?
Ist eine Auszahlung beim Notar zu melden?
Was passiert, wenn ich im Ausland sterbe?
Muss ich meine Polizzen auch in den Urlaub mitnehmen?
Wer kontaktiert den Wiener Verein, sollte der Sterbefall im Urlaub eintreten?
Was beinhaltet der Überführungs-Service?
Wer kümmert sich um die Pflege des Grabes?
In der Regel übernehmen die Hinterbliebenen die Aufgabe der Pflege. Jedoch können Sie Ihre Liebsten mit unserer Hilfe entlasten. Mit der Grabpflege-Versicherung des Wiener Vereins können Sie bereits zu Lebzeiten dafür vorsorgen. Dabei wird die zur Verfügung stehende Summe für die Grabpflege verwendet. Sie haben Fragen zur Grabpflege? Rufen Sie uns einfach unter +43 50 350 688 18 an.
Habe ich die Möglichkeit andere Grabstellen pflegen zu lassen?
Mit Hilfe eines Grabpflege-Depots können Sie auch für andere Grabstellen vorsorgen. Durch eine Einmalzahlung, welche vom Wiener Verein veranlagt wird, wird das zu pflegende Grab zur vereinbarten Summe betreut. Setzen Sie sich bei weiteren Fragen mit uns in Verbindung, wir beraten Sie dabei gerne.
Grabpflege beim Wiener Verein?
Die Pflege eines Grabes benötigt dauerhaft Zeit. Oft ist es für Angehörigen jedoch aus örtlichen oder zeitlichen Gründen nicht machbar die Grabpflege zu bewältigen. Mit Hilfe der Grabpflegeversicherung vom Wiener Verein können Sie selbst bestimmen wie Ihre Grabstelle geschmückt und bepflanzt werden soll. Der Wiener Verein übernimmt alle anfallen Aufgaben, solange Sie möchten. Mehr Informationen!
Bis zu welchem Alter kann eine Bestattungsvorsorge beim Wiener Verein abgeschlossen werden?
Was hat der Wiener Verein zu bieten?
Sie bekommen ein umfangreiches Produktprogramm, um Ihnen alle Bereiche der individuellen Vorsorge zu bieten. Lassen Sie sich beraten und rufen uns an unter: +43 50 350 688 18.
Was kostet die Vorsorge beim Wiener Verein bei Neueintritt?
Je nach Alter und der gewünschten Versicherungssumme stellt sich die Prämie zusammen. Jetzt unverbindlich anfragen.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Ist die Zahlung lebenslang?
Die Bestattungsvorsorge beim Wiener Verein ist auf eine gewisse Zahlungsdauer begrenzt. Bei weiteren Fragen melden Sie sich bei uns unter: +43 50 350 688 18.
Was passiert, wenn ich im Urlaub bin und meinen Zahlschein nicht rechtzeitig einzahle?
Sollten Sie den Zeitraum Ihres Urlaubes bereits geplant haben, können Sie eine Vorauszahlung durchführen. Verreisen Sie nicht länger als einen Monat, können Sie den Zahlschein auch nach der Rückkunft aus Ihrem Urlaub bezahlen. Mit der Umstellung auf Bankeinzug vereinfachen Sie sich diesen Prozess.
Kann ich die Bestattungsvorsorge für andere Personen abschließen ohne deren Wissen?
Ja, diese Möglichkeit besteht. Sie können als Versicherungsnehmer die Bestattungsvorsorge auch für eine andere Person festsetzen. Handelt es sich jedoch um Verträge mit Gesundheitsfragen muss die zu versichernde Person die Richtigkeit der Daten mit ihrer Unterschrift bescheinigen. Wird die Versicherung mit einer Einmalerlagsprämie bis zu einer Versicherungssumme in Höhe der herkömmlichen Beerdigungskosten (derzeit € 8.000,-) beglichen, wird die Unterschrift der zu versichernden Person nicht benötigt. Sie haben noch Fragen dazu? Rufen Sie uns einfach an.
Ist die Zahlung per Telebanking möglich?
Die Dauer meiner Prämienzahlung ist bereits zu Ende, wann bekomme ich das Geld?
Wie hoch fällt der Gewinnanteil aus?
Um Auskunft darüber zu erhalten, wie hoch die aktuelle Summe im Leistungsfall ist, wenden Sie sich an Ihren Kundenberater. Wir senden Ihnen diese Auskunft gerne schriftlich zu.
Wann bekomme ich den Gewinnanteil ausgezahlt?
An und für sich wird der Gewinnanteil nicht ausgezahlt, sondern zu Ihrer Versicherungssumme addiert. Dieser Anteil kann nicht vom Vertrag getrennt werden.
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